Zahlungsziel
Rz. 6
a) Das Zahlungsziel bestimmt den Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung. Die Fälligkeit bestimmt, zu welchem Zeitpunkt der Geldgläubiger die Zahlung verlangen kann und der Geldschuldner die Zahlung (Leistung) zu erbringen hat.
Beispiel: Die Parteien können bei Vertragsschluss ein Zahlungsziel vereinbaren. Möglich ist auch, dass der Geldgläubiger auf der Rechnung einseitig ein Zahlungsziel bestimmt.
Bei einer Rechnung mit einem Zahlungsziel muss die erhaltene Rechnung nicht sofort bezahlt werden, sondern erst zum genannten Ziel-Zeitpunkt (Zahlungszeitpunkt). Dem Schuldner verbleibt eine Zahlungsfrist.
b) Bei einem Zahlungsziel ist rechtlich zwischen
- einseitigem Zahlungsziel und
- vereinbartem Zahlungsziel
zu unterschieden (siehe
Zahlungsziel).
Das Zahlungsziel muss so bestimmt sein, dass der Schuldner den Fälligkeitszeitpunkt leicht erkennen kann (siehe AGB,
Rz.19).
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