Zahlungsziel
Rz. 5
Ein Rechnung kann mit einem Zahlungsziel versehen werden, so dass der Rechnungsbetrag nicht sofort nach Zugang der Rechnung fällig ist, sondern später. Das Zahlungsziel bestimmt den Zeitpunkt der Fälligkeit. Der Schuldner muss erst zum Ziel-Zeitpunkt leisten (siehe
Zahlungsziel).
Die einseitige Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger ist grundsätzlich eine Mahnung (nachdrückliche Leistungsaufforderung). Durch das setzen eines Zahlungsziels bringt der Gläubiger die für eine Mahnung erforderliche eindeutige und nachdrückliche Aufforderung zur Leistung zum Ausdruck (siehe
Mahnung).
Ein Zahlungsziel kann mehrere Funktionen haben, die Festlegung der Fälligeit einer Zahlung und auch als Mahnung.
Gegenüber einem Verbraucher gilt ein Zahlungsziel in einer Rechnung nur in bestimmten Fällen als Mahnung (siehe Rechnung,
Rz.6).
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