Alleinauftrag
Rz. 7
Da durch den
Maklervertrag der Makler nicht zur Maklertätigkeit verpflichtet ist, darf der Auftraggeber weitere Makler mit der gleichen Angelegenheit beauftragen. Auftraggeber und Makler können aber auch einen Alleinauftrag vereinbaren.
Beim Alleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, dass er den Auftrag lediglich an den Makler erteilt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler zur Tätigkeit.
Die Erteilung eines Alleinauftrags begründet eine Tätigkeitspflicht des Maklers.
Ein Alleinauftrag läuft eine bestimmte Zeit und ist nicht jederzeit widerrufbar.
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