Sonderregelungen
Rz. 23
Die allgemeinen Mietvorschriften gelten auch für
Wohnraumverhältnisse, sofern sich nichts anders aus den Regeln für Wohnraumverhältnisse ergibt (
§ 549 BGB@).
Auf Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume, die keine Wohnräume sind, sind bestimmte Regeln für Mietverhältnisse über Wohnraum anwendbar (
§ 578 BGB@).
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