Die Proformarechnung ist eine
Rechnung, die den Empfänger nicht zur Zahlung auffordert. Sie enthält keine Zahlungsaufforderung.
Da eine Proformarechnung keine Entgeltforderung enthält, kommt der Empfänger nicht in Verzug nach
§ 286 Abs. 3 BGB@, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung den Rechnungsbetrag nicht bezahlt.
Eine Proformarechnung (Rechnung ohne Zahlungsaufforderung) gibt es in unterschiedlichen Situationen.
Beispiel: Bei einer Warenlieferungen in Garantie- oder Kulanzfällen wird auf der beiliegenden Rechnung dem Empfänger lediglich der Wert der Leistung mitgeteilt. Die Rechnung ist lediglich proforma.
Bei einer vereinbarten Vorauszahlung oder Anzahlung enthält die Rechnung eine Zahlungsaufforderung. Bei der Bezahlung kann der Geldschuldner die Rechnung als Buchungsbeleg verwenden.
Da bei einer Rechnungslegung zur Vorauszahlung oder Anzahlung die Rechnung noch kein Lieferdatum enthält, ist bei der Lieferung der Sache nach dem Umsatzsteuerrecht zusätzlich eine
Endrechnung mit Lieferdatum und Abrechnung (des erhaltenen Geldes) erforderlich (vgl.
§ 14 Abs. 5 UStG@).