jura-basic (Schuldnerverzug ohneMahnung Rechnungszugang) - Grundwissen
   
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Schuldnerverzug (Verzug ohne Mahnung)

Rechnungszugang

Rz. 6

Grundsätzlich muss der Schuldner an seine Zahlungspflicht durch Mahnung erinnert werden, bevor er in Schuldnerverzug kommt (vgl. § 286 Abs. 1 BGB@).

Bei einer Geldforderung für eine Gegenleistung (Entgeltleistung) kommt der Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist (§ 286 Abs. 3 BGB@). Der Verzug tritt nach Ablauf der Frist ein (siehe Verzugsbeginn, Rz.10).

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Dokument-Nr. 000955 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

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