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Internet (Telekommunikation)

Begriff und Bedeutung

Rz. 1

Im Internet können Anbieter unterschiedliche Leistungen anbieten, z.B. elektronische Informationsbereitstellung (Telemedien) oder Telekommunikation.

Die Telekommunikation ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.

Die Telekommunikation ist der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen (vgl. § 3 Nr. 22 TKG@).

Telekommunikationsdienste sind in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen (vgl. § 3 Nr. 24 TKG@), z.B. Sprachtelefon erfolgt durch Signalübertragung.

Der Anbieter einer Telekommunikationsdienstleistung unterliegt dem TKG.

Zum Schutz der Teilnehmer und Nutzer von Telekommunikation enthält das TKG

  • datenschutzrechtliche Vorschriften (z.B. Regelungen zu Vertrags-, Standort-, Verkehrsdaten)

  • Regelungen zum Fernmeldegeheimnis

  • Regelungen zum Abhörverbot

  • Regelungen zu technischen Schutzmaßnahmen


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000125 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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