Begriff und Bedeutung
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Im Internet können Anbieter unterschiedliche Leistungen anbieten, z.B. elektronische Informationsbereitstellung (
Telemedien) oder Telekommunikation.
Die Telekommunikation ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.
Die Telekommunikation ist der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen (vgl.
§ 3 Nr. 22 TKG@).
Telekommunikationsdienste sind in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen (vgl.
§ 3 Nr. 24 TKG@), z.B. Sprachtelefon erfolgt durch Signalübertragung.
Der Anbieter einer Telekommunikationsdienstleistung unterliegt dem TKG.
Zum Schutz der Teilnehmer und Nutzer von Telekommunikation enthält das TKG
- datenschutzrechtliche Vorschriften (z.B. Regelungen zu Vertrags-, Standort-, Verkehrsdaten)
- Regelungen zum Fernmeldegeheimnis
- Regelungen zum Abhörverbot
- Regelungen zu technischen Schutzmaßnahmen
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