Cloud Computing
Rz. 14
Soweit Cloudanbieter auf ihren Webseiten Informationen für Nutzer bereitstellen, sind sie als Telemediendienste anzusehen und haben die Regelungen des TMG zu beachten.
Hinsichtlich des Datenschutzes gehen die speziellen Datenschutzregelungen des TMG den allgemeinen Datenschutzregelungen des BDSG vor (
§ 1 Abs. 3 BDSG@).
Die Datenschutzvorschriften des TMG betreffen den Datenschutz der anfallenden Daten im Rahmen der Nutzung der Telemedien (z.B. bei Registrierung, Login). Das TMG regelt insbesondere den Schutz der Bestandsdaten (
§ 14 TMG@) und Nutzungsdaten (
§ 15 TMG@) der Nutzer. Davon zu unterscheiden sind die Daten, die der Nutzer (z.B. Kaufmann) in die Cloud ausgelagert und mit der Cloudsoftware bearbeitet. Diese Daten (z.B. Kundendaten des Kaufmanns) unterliegen dem BDSG.
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