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Internet (Telemedien)

Cloud Computing

Rz. 14

Soweit Cloudanbieter auf ihren Webseiten Informationen für Nutzer bereitstellen, sind sie als Telemediendienste anzusehen und haben die Regelungen des TMG zu beachten.

Hinsichtlich des Datenschutzes gehen die speziellen Datenschutzregelungen des TMG den allgemeinen Datenschutzregelungen des BDSG vor (§ 1 Abs. 3 BDSG@).

Die Datenschutzvorschriften des TMG betreffen den Datenschutz der anfallenden Daten im Rahmen der Nutzung der Telemedien (z.B. bei Registrierung, Login). Das TMG regelt insbesondere den Schutz der Bestandsdaten (§ 14 TMG@) und Nutzungsdaten (§ 15 TMG@) der Nutzer. Davon zu unterscheiden sind die Daten, die der Nutzer (z.B. Kaufmann) in die Cloud ausgelagert und mit der Cloudsoftware bearbeitet. Diese Daten (z.B. Kundendaten des Kaufmanns) unterliegen dem BDSG.


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Dokument-Nr. 000518 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

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