Wesensmerkmale
Rz. 2
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält unterschiedliche Vertragstypen, z.B. Kaufvertrag, Leihvertrag, Mietvertrag.
Jeder Vertragstyp hat eigene Hauptpflichten.
Die Hauptpflichten eines Vertrags sind die
Wesensmerkmale des Vertrags und ermöglichen die Abgrenzung gegenüber anderen Verträgen.
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