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Werklieferungsvertrag

Rechtsfolgen

Rz. 17

Grundsätzlich findet Kaufrecht Anwendung (§ 650 Satz 1 BGB@). Es muss aber zwischen vertretbaren und unvertretbaren Sachen differenziert werden.

a) Bei vertretbaren beweglichen Sachen findet ausschließlich Kaufrecht (§ 433 ff. BGB@) Anwendung.

Vertretbare bewegliche Sachen (§ 91 BGB@) sind beliebig austauschbar z.B. Massenprodukt wie Serienmöbel.

b) Bei unvertretbaren beweglichen Sachen sind neben den Vorschriften des Kaufrechts zusätzlich (ergänzend) auch Vorschriften des Werkvertrags wie §§ 642, 643 anzuwenden (§ 650 BGB@). Werkvertragsrecht tritt nur ergänzend neben das Kaufrecht und nicht verdrängend an dessen Stelle (BGH, 23. Juli 2009 - VII ZR 151/08 unter Tz. 8).

Unvertretbare bewegliche Sachen besitzen individuelle Merkmale und sind nicht beliebig austauschbar z.B. Einzelanfertigungen, Maßanzug.


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Dokument-Nr. 000221 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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