Rechtsfolgen
Rz. 17
Grundsätzlich findet Kaufrecht Anwendung (
§ 650 Satz 1 BGB@). Es muss aber zwischen vertretbaren und unvertretbaren Sachen differenziert werden.
a) Bei vertretbaren beweglichen Sachen findet ausschließlich
Kaufrecht (
§ 433 ff. BGB@) Anwendung.
Vertretbare bewegliche Sachen (
§ 91 BGB@) sind beliebig austauschbar z.B. Massenprodukt wie Serienmöbel.
b) Bei unvertretbaren beweglichen Sachen sind neben den Vorschriften des Kaufrechts zusätzlich (ergänzend) auch Vorschriften des
Werkvertrags wie §§ 642, 643 anzuwenden (
§ 650 BGB@). Werkvertragsrecht tritt nur ergänzend neben das Kaufrecht und nicht verdrängend an dessen Stelle (BGH, 23. Juli 2009 - VII ZR 151/08 unter Tz. 8).
Unvertretbare bewegliche Sachen besitzen individuelle Merkmale und sind nicht beliebig austauschbar z.B. Einzelanfertigungen, Maßanzug.
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