Zahlungsfrist
Rz. 4
Die Zahlungsfrist ist der Zeitraum innerhalb dem das Geld zu bezahlen ist. Bei einer vereinbarten Zahlungsfrist sind die gesetzlichen Sonderregelungen zur Zahlungsfrist zu beachten. Eine zu lange Zahlungsfrist kann kraft Gesetz unwirksam sein.(siehe
Zahlungsfrist).
Bei einer Schickschuld hat der Geldschuldner das Geld rechtzeitig zu übermitteln (siehe Rechtzeitigkeit,
Rz.5)
Von der Zahlungsfrist ist die Ausführungsfrist zu unterscheiden. Die Ausführungsfrist gilt für den Zahlungsdienstleister des Geldschuldners und bestimmt den Zeitraum für die Ausführung des Zahlungsauftrags (siehe
Ausführungsfrist)
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Rz. 5 >>