Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Der Motivnutzungsvertrag über Wohnraum ist ein Vertrag zwischen Wohnungsinhaber (Mieter oder Eigentümer) und einer Filmproduktionsfirma.
Durch den Nutzungsvertrag ist der Motivnehmer (Filmproduktionsfirma) berechtigt, das Motiv (die Wohnung) für filmische Zwecke zu nutzen.
Der Nutzungsvertrag für Requsiten ist regelmäßig als Mietvertrag ausgestaltet, wenn die Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt erfolgt.
Bei unentgeltlicher Überlassung liegt eine Leihe vor.
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