Anzahlung
Rz. 5
Die Anzahlung ist keine vollständige Geldleistung (Gegenleistung) für die noch ausstehende Leistung. Sie ist eine Teilzahlung bzw. Teilerfüllung.
Bei einer Anzahlung gegenüber einem Unternehmer kann ein
Teilzahlungsgeschäft bestehen.
Wird eine vollständige Vorleistung in Geld vereinbart (sog. Vorauszahlung), dann liegt eine Vorkasse vor (siehe unten Vorkasse).
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