jura-basic (Geldschuld Nutzungsentgelt) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Geldschuld (Allgemeines)

Nutzungsentgelt

Rz. 23

a) Der Gesetzgeber möchte, dass bargeldloses Zahlen kostenlos ist

Eine Vereinbarung durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam (vgl. § 270a BGB@).

Für die Nutzung von Zahlungskarten gilt dies nur gegenüber Verbrauchern und nur für bestimmte Zahlungskarten, wie Visa und Mastercard

b) Zahlungsmittel wie "Sofortüberweisung" oder "PayPal" fallen nicht unter diese Vorschrift.

Eine Vereinbarung, die den Schuldner bei Wahl der Zahlungsmittel "Sofortüberweisung" oder "PayPal" zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet, verstößt nicht gegen § 270a BGB@, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte im Sinne von § 270a BGB@ vereinbart wird (BGH, 25.03.2021 - I ZR 203/19, Leitsatz)

Bei Wahl des Zahlungsmittels "Sofortüberweisung" kommt es zwar zu einer Überweisung vom Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers (SEPA-Überweisung), aber die Entgelt-Vereinbarung betrifft nicht die Überweisung. Das Entgelt wird nicht für die Überweisung verlangt, sondern für die Einschaltung des Anbieters, als Helfer (Auslöser) des Zahlungsvorgangs.


<< Rz. 22 || .. Ende

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000814 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...