Baustellenseite
Rz. 17
Eine Baustellenseite ist eine Website, die im Entstehen ist.
Nach
§ 5 Abs.1 TMG@ haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Telemedien eine Informationspflicht.
Eine Impressumspflicht besteht nicht, wenn der Internetauftritt noch nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen hat (vgl. LG Düsseldorf, 15.12.2010 - 12 O 312/10). Die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen sei anzunehmen, wenn auf der Website konkrete Leistungen beworben werden.
So besteht beispielsweise nach dem LG Aschaffenburg eine Impressumspflicht, wenn eine im Aufbau befindliche Website bereits das Logo des Anbieters und ein Abbild eines Produkts enthält (LG Aschaffenburg, 03.04.2012 - 2 HK O 14/12).
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