Haftung bei Datendurchleitung
Rz. 2
Die Haftung für die Durchleitung von fremden Inhalten regelt
§ 8 TMG@. Dies betrifft insbesondere E-Mail.Server, Instant-Messaging-Servies.
Nach
§ 8 TMG@ sind Anbieter für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nach
§ 8 TMG@ nicht verantwortlich,
- sofern sie die Übermittlung nicht veranlasst,
- den Adressaten der übermittelten Information nicht ausgewählt und
- die Informationen nicht ausgewählt und verändert haben.
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