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Inhalt

Kaufvertrag (Webshop, Internetkauf)

Einleitung

Rz. 1

Beim Versandhandel begegnen sich Verkäufer und Käufer nicht körperlich. Die Kaufentscheidung des Käufers beruht lediglich auf den Informationen des Unternehmers.

Gleiches gilt auch für den Kauf in einem Webshop im Internet (Internetkauf). Unternehmer (Anbieter) und Internetnutzer begegnen sich nicht körperlich. Die Kaufentscheidung des Verbrauchers beruht lediglich auf den Informationen des Unternehmers auf der Website.

Nachstehende Themen sind bei einem Kauf im Internet (Webshop) von Bedeutung, z.B.:

  • Vertragsschluss

  • Elektronische Kommunikation

  • Einsatz von Telemedien

  • Elektronischer Geschäftsverkehr

  • Fernabsatzvertrag

  • Anbieterkennzeichnung (sog. Impressumspflicht)

  • Verbraucherschutz

  • Mitteilung bestimmter Vertragsinformationen

  • Preisangabe (richtige Information über Grundpreis der Ware und zusätzliche Nebenkosten)

  • Kundenhotline

  • Zahlungsmittel (mindestens ein unentgeltliches Zahlungsmittel)

  • Datenschutz

  • Datenschutzerklärung

  • Verbraucherschutz

  • Widerrufsrecht des Verbrauchers

  • AGB


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000215 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

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Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

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