Leistungszeit
Rz. 6
Die Leistungszeit ist die Zeit, zu welcher der Schuldner zu leisten hat (siehe
Leistungszeit).
Um nicht in
Verzug zu kommen, muss der Schuldner die Ware rechtzeitig verschicken, da der Schuldner bei der Schickschuld die rechtzeitige Versendung schuldet.
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