Forderung auswechseln
Rz. 3
Möchte der Eigentümer nach Abzahlung des alten Darlehens erneut einen Kredit sichern (Forderung auswechseln), bedarf es keiner weiteren Grundbucheintragung.
Der neue Kredit kann über die bereits eingetragene Grundschuld gesichert werden, wenn der Kreditgeber nicht gewechselt wird. Es genügt ein neuer Sicherungsvertrag mit dem Grundschuldberechtigten.
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