Kartenzahlungen
Rz. 11
Kartenzahlungen sind Zahlungen, bei denen der Schuldner seine
Geldschuld nicht bar bezahlt, sondern mit der Karte begleicht, z.B. Kreditkarte, Geldkarte.
Oft wird für die Kartenzahlung, insbesondere bei Kreditkarten, ein zusätzliches Entgelt verlangt. Dies ist nicht immer zulässig
Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung
- eines SEPA-Zahlungsmittels (wie einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung) oder
zu entrichten, ist unwirksam (
§ 270a BGB@).
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