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Zahlungsverkehr

Kartenzahlungen

Rz. 11

Kartenzahlungen sind Zahlungen, bei denen der Schuldner seine Geldschuld nicht bar bezahlt, sondern mit der Karte begleicht, z.B. Kreditkarte, Geldkarte.

Oft wird für die Kartenzahlung, insbesondere bei Kreditkarten, ein zusätzliches Entgelt verlangt. Dies ist nicht immer zulässig

Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung

  • eines SEPA-Zahlungsmittels (wie einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung) oder

  • einer Zahlungskarte

zu entrichten, ist unwirksam (§ 270a BGB@).


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Dokument-Nr. 000183 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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