Ratenzahlung
Rz. 10
Haben die Parteien für einen konkreten Leistungspreis eine Ratenzahlung vereinbart, dann liegt ein Vertrag mit einer Ratenzahlung vor.
Die Ratenzahlung ist wirtschaftlich eine Zahlungserleichterung für den Geldschuldner. Der Geldschuldner kann die Zahlung des Gesamtpreises in Raten aufteilen.
Eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über eine oder mehrere Ratenzahlungen ist ein Teilzahlungsgeschäft (siehe
Teilzahlungsgeschäft).
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