Ausbildung
Rz. 20
Ein Handelsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (siehe
Handelsvertreter).
Die Hauptaufgabe eines Handelsvertreters ist die Vermittlung oder der Abschluss von Verträgen für einen anderen Unternehmer.
Der Gesetzgeber unterscheidet:
- Vermittlungsvertreter (siehe Vermittlungsvertreter, Rz.5)
- Abschlussvertreter (siehe Abschlussvertreter, Rz.6)
Als Handelsvertreter muss man nicht zwingend
Kaufmann sein.
Eine Ausbildung oder ein Studium ist für den Handelsvertreter nicht erforderlich. Juristische Grundkenntnisse sind aber nicht von Nachteil (siehe
Lehrmaterial).
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