Beispiele
Rz. 19
Der Handelsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (siehe Begriff und Bedeutung,
Rz.1).
Der Handelsvertreter ist Absatzhelfer und hat die Pflicht zum Tätig werden, er hat hierbei das Interesse des Unternehmers wahrzunehmen. Handelsvertreter können sein, z.B. Abonnenten-Verkäufer, Produktverkäufer, Versicherungsvertreter, Reisevermittler (Reisebüro), Tankstellenbetreiber (siehe
Agenturvertrag) und Call-Center-Betreiber.
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