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Rz. 20

Ein Newsletter kann ein Mitteilungsblatt, Informationsblatt mit allgemeine Informationen oder Werbeinformationen sein.

Newsletter werden als Anhang per E-Mail versendet oder werden als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt.

Die Verbreitung von Informationen über Waren-/Dienstleistungsangebote mit elektronischer Post oder per Download ist eine individuelle Kommunikationstätigkeit, ähnlich einer Website mit Werbung.

Ein Werbe-Newsletter ist gleich zu behandeln, wie eine Website mit Werbung. Eine Werbe-Website unterliegt der Impressumspflicht.

Sofern ein Newsletter keine Werbung enthält, sondern allgemeine Informationen über Tagesgeschehen, ähnlich einer Zeitung, ist zusätzlich zur Impressumspflicht nach § 5 Abs. 1 TMG@ auch § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) zu beachten. Bei einem Newsletter mit einem journalistischen-redaktionellen Inhalt muss die verantwortliche Person für den Inhalt (z.B. der Redakteur) genannt werden (§ 55 Abs. 2 RStV).


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Dokument-Nr. 000750 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

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