Pflichtangaben
Rz. 7
Die Pflichtangaben des Anbieters ergeben sich aus
§ 5 Abs. 1 Nr. 1-7 TMG@:
- Nennung des Namens und die Anschrift, sog. Niederlassungsanschrift (Nr. 1),
- Kommunikationsdaten (Nr. 2),
- Zulassungsbehörde bei zulassungspflichtiger Tätigkeit (Nr. 3),
- Register mit Register-Nr bei Registereintragungen, sog. Registerangaben (Nr. 4),
- Infos zu reglementierten Berufen (Nr. 5),
- USt-ID, sofern der Anbieter eine besitzt (Nr. 6) ...
Die Pflichtangaben hat der Anbieter für den Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (
§ 5 Abs. 1 TMG@).
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