Registerangaben
Rz. 13
Datenanbieter haben nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG@ das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister anzugeben, in das sie eingetragen sind. Zusätzlich haben sie die entsprechende Registernummer mitzuteilen.
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