WerbeMail
Rz. 19
Eine Werbe-E-Mail liegt vor bei einer kommerziellen Kommunikationen per elektronischer Post. Es erfolgt eine kommerziellen Verbreitung von Informationen über Waren-/Dienstleistungsangebote mit elektronischer Post. Dieser Kommunikationsdienst (Kommunikationstätigkeit) unterliegt, wie die Bereitstellung von Angeboten auf einer Website, dem TMG.
Werbe-E-Mails dürfen in der Kopf- und Betreffzeile weder den Absender noch den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiern oder verheimlichen (gemäß
§ 6 Abs. 2 TMG@ ).
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