jura-basic (Rechnung Zahlungsziel Einseitiges Zahlungsziel) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Rechnung (Zahlungsziel)

Einseitiges Zahlungsziel

Rz. 2

Beim einseitigen Zahlungsziel bestimmt der Gläubiger einseitig den Zeitpunkt der Fälligkeit des Rechnungsbetrags.

Bei einer Rechnung mit einem Zahlungsziel ist die Geldforderung nicht sofort mit Zugang der Rechnung zu bezahlen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Da dies zu Gunsten des Schuldners erfolgt, ist eine Rechnung mit einseitigem Zahlungsziel zulässig.

Bezahlt der Schuldner nicht fristgerecht, stellt sich die Frage, ob der Schuldner bei verspäteter Leistung auch ohne Mahnung in Verzug kommt.

Zum Teil wird in der Rechtswissenschaft dies bejaht, da eine Rechnung mit einseitigem Zahlungsziel zugleich eine befristete Mahnung sei, da der Gläubiger mit dem Zahlungsziel unmissverständlich zur Leistung auffordere (also zu rechtzeitigen Zahlung mahne). Der BGH folgt dieser Ansicht bei Rechnungen an Verbrauchern nicht vollständig (siehe befristete Mahnung).


<< Rz. 1 || Rz. 3 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000746 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...