Rz. 15
Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gibt. Nach dem Gesetzgeber sind bestimmte Arbeitgeberdarlehen keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge (siehe Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge << Rz. 14 || Rz. 16 >>
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