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Handelsbücher

Hauptbuch

Rz. 8

a) Gegenstand der Buchführung sind insbesondere das Grundbuch und Hauptbuch

In dem Grundbuch werden alle Geschäftsvorfälle zeitlich (chronologisch) erfasst (siehe Grundbuch, Rz.6).

Geschäftsvorfälle sind Güterbewegungen und Geldbewegungen, die Zu- und Abgang von Vermögenswerten verursachen, wie Geldeingänge und Geldausgänge (siehe Geschäftsvorfälle, Rz.9).

Das Hauptbuch enthält Sachkonten, wie Kasse, Bank, Forderungen, Verbindlichkeiten. Die Sachkonten ermöglichen die Ordnung der Geschäftsvorfälle dem Sachgrund nach.

Beispiel: Alle Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge werden im Hauptbuch sachbezogen erfasst, die Zahlungseingänge- und Ausgaben über die Bank werden auf dem Bankkonto und die Bareinzahlungen- und Auszahlungen über die Kasse werden auf dem Kassenkonto erfasst.

Die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen zeitgerecht und -sachlich- geordnet vorgenommen werden (vgl. § 239 Abs. 2 BGB@).

b) Jeder Geschäftsvorfall wird doppelt erfasst (gebucht), im Hauptbuch (sachbezogen) und im Grundbuch (zeitlich). Ein Geschäftsvorfall wird erst zeitlich erfasst, dann sachlich. Das Grundbuch bildet die Grundlage für Buchungen im Hauptbuch.

Jede Buchung im Journal wird auch im Hauptbuch auf einem entsprechenden Sachkonto gebucht. Geschäftsvorfälle vom Grundbuch werden ins Hauptbuch übernommen und dadurch sachbezogen abgegrenzt.

Der Zeitpunkt, zu dem die Geschäftsvorfälle ins Hauptbuch übernommen werden, ist im Handelsrecht nicht festgelegt. Möglich ist, dass die Geschäftsvorfälle erst einige Zeit später im Hauptbuch erfasst werden (z.B. monatlich). Beim Einsatz von Buchhaltungssoftware erfolgt die Übernahme der Geschäftsvorfälle ins Hauptbuch mit der Erfassung im Grundbuch. Das Grundbuch enthält bereits den Kontenrahmen (Sachkonten) des Hauptbuches.

c) Jeder Geschäftsvorfall wird doppelt erfasst, im Grundbuch (zeitlich) und im Hauptbuch (sachbezogen). Geschäftsvorfälle sind Aktivitäten eines Kaufmanns (siehe Geschäftsvorfälle, Rz.9).


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Dokument-Nr. 000201 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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