Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Die Firma ist Name des Kaufmanns (
§ 17 Abs. 1 HGB@).
Die Firma dient der Kennzeichnung des Kaufmanns. Unter der Firma betreibt der Kaufmann seine Geschäfte und gibt seine Unterschrift ab. Er kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (
§ 17 HGB@). Die Firma bezieht sich auf den Inhaber des Geschäfts. Sie ist der Geschäftsname des Kaufmanns.
Der Einzelkaufmann unterschreibt als Inhaber unter der Firma mit seiner Unterschrift (siehe Unterschrift,
Rz.16). Von der Firma ist die Geschäftsbezeichnung zu unterscheiden. Sie bezieht sich auf ein Betrieb (siehe Geschäftsbezeichnung,
Rz.15).
Kaufmann ist, wer ein Gewerbe betreibt, das eine Handelsgewerbe ist (siehe
Kaufmann).
Der Kaufmann muss die Firma ins
Handelsregister eintragen lassen (
§ 29 HGB@) und auf Geschäftsschreiben angeben (
Geschäftsschreiben). Kaufleute müssen in der Firma einen Zusatz führen (
§ 19 Abs. 1 HGB@), z.B. e.K. Dadurch wird für den Rechtsverkehr ersichtlich, wer Kaufmann ist. Ein Kaufmann, der die Rechtsform (z.B. e.K.) nicht angibt, handelt nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) unlauter. Unlauter handelt, wer unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält (
§ 5a UWG@). Die Angabe der Rechtsform ist eine wesentliche Information, sie gehört zur Identität des Unternehmers nach
§ 5a Abs. 3 UWG@ (vgl. BGH, 18. 04. 2013 – I ZR 180/12; Leitsatz).
Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf für das Geschäft die bisherige Firma forführen, auch wenn sie den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält, wenn der bisherige Geschäftsinhaber oder dessen Erben in die Fortführung der Firma ausdrücklich einwilligen (
§ 22 HGB@). Die Firma kann nur mit dem Handelsgeschäft veräußert werden (
§ 23 HGB@).
Ein Nichtkaufmann darf keine Firma führen. Führt er trotzdem eine Firma, ist er
Scheinkaufmann.
Bei der Firma kann unterschieden werden zwischen
- Sachfirma (siehe Sachfirma, Rz.2)
- Personenfirma (siehe Personenfirma, Rz.3)
- Fantasiefirma (siehe Fantasiefirma, Rz.4)
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