Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Zu den Handelsgesellschaften zählen die Gesellschaften, die im Handelsregister stehen. Im Handelsregister stehen, z.B.
Auf eine Handelsgesellschaft ist das Handelsrecht anwendbar. Eine Handelsgesellschaft wird wie ein
Kaufmann behandelt. Die in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften finden auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung (
§ 6 Abs. 1 HGB@).
Sofern eine natürliche Person ein Handelsgewerbe betreibt, wird diese Person auch als
Einzelkaufmann bezeichnet.
Eine Folge der Kaufmannseigenschaft ist, dass bespielsweise alle Geschäfte einer Handelsgesellschaft als
Handelsgeschäfte anzusehen sind und der Name der Handelsgesellschaft als
Firma bezeichnet wird.
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