Unterzeichnung
Rz. 16
Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen (
§ 245 HGB@).
Beispiele: Bei einer juristischen Person muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben, bei Personenhandelsgesellschaften (wie OHG und KG) müssen alle persönlich haftenden Gesellschafter unterschreiben.
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