Bundesanzeiger
Rz. 16
Der Bundesanzeiger ist eine Verkündungs- und Bekanntmachungsstelle.
Der Bundesanzeiger ist zuständig für z.B.
- amtlichen Veröffentlichungen (Verkündungen und Bekanntmachungen),
- Veröffentlichung von Jahresabschlüsse
Der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers prüft, ob die einzureichenden Unterlagen fristgemäß und vollständig eingereicht worden sind (
§ 329 Abs. 1 HGB@). Bei Verstöße gegen die Offenlegungspflicht wird von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet (
Details).
<< Rz. 15 ||
Rz. 17 >>