Herkunftshinweis
Rz. 9
Die Marke dient der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens (vgl.
§ 3 Abs. 1 MarkenG@).
Sie vermittelt einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, d.h. die Marke gibt einen Herkunftshinweis (Betriebshinweis).
Von dem Betriebshinweis ist der Sachhinweis zu unterscheiden (siehe
Sachhinweis).
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