Kennzeichnungskraft
Rz. 16
Die Kennzeichnungskraft einer Marke ist für die Verwechslungsgefahr von Bedeutung.
Nach dem BGH besteht eine Wechselwirkung zwischen
- der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen,
- dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und
- der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt.
Die Kennzeichnungskraft einer Marke hat Auswirkung auf die Frage, ob eine Verwechslungsgefahr besteht. Der BGH unterscheidet zwischen der normale (originären) Kennzeichnungskraft, der starken (gesteigerten oder hohen) und der schwachen (geringen) Kennzeichnungskraft (siehe Verwechslungsgefahr,
Rz.17).
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