WortBildmarke
Rz. 4
Die Wort- Bildmarke ist eine Kombination aus
- Wort in graphischer Darstellung (Wort mit besonderem optischem Eindruck).
Bei der Wort- Bildmarke ist die Einheit (Kombination) geschützt, wie sie sich darstellt. Maßgebend ist der Gesamteindruck von Wort und Bild. Im Einzelfall kann für den Verkehr das Wort oder das Bild die stärkere Prägung haben.
Ein beschreibendes Wort, das wegen der reinen Beschreibung als Wortmarke nicht ins Markenregister eingetragen werden kann, kann den Gesamteindruck einer Wort/Bildmarke nicht prägen (BGH, 25. März 2004 - I ZR 130/01, II. 1.c aa, EURO 2000). Daher kann aus einem beschreibenden Wortbestandteil einer Wort/Bildmarke nicht gegen die Verwendung des Wortes durch einen Dritten vorgegangen werden (BGH aaO, Leitsatz).
Ein nicht beschreibendes Wort kann eine so starke Prägung haben, dass die graphische Darstellung in den Hintergrund tritt.
Stehen sich eine Wortmarke und eine Wort/Bildmarke gegenüber und ist bei der Wort/Bildmarke der Wortbestandteil prägend, dann tritt der Bildbestandteil zurück (BGH, 26.04.2001 – I ZR 212/98; Bit und Bud).
Beispiel: Der Wortmarke "Bit" für Bitburger steht die Wort/Bildmarke "American Bud" gegenüber, wobei von der Mehrwortmarke der Bestandteil "Bud" sehr prägend ist (dazu BGH aaO, Leitsatz). Das Gericht hatte nun zu prüfen, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen Bud und Bit bei Warengleichheit (Bier) besteht.
Ein Wort in üblicher Schriftart ist keine Wort-Bildmarke. Übliche Schriftarten sind keine graphischen Darstellungen.
Beispiel: Ein Wort in Arial oder Times geschrieben ist keine Kombination aus Wort und grafischer Darstellung. Das Wort kann lediglich als Wortmarke angemeldet werden.
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