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GuV

Rz. 11

Die GuV ist die Gewinn- und Verlustrechnung. Sie ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB@).

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben (vgl. § 275 HGB@), insbesondere

  • Umsätze und sonstige Erträge

  • Material- und Personalaufwand

  • Abschreibungen und sonstige Aufwendungen

Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung ist der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag ist das handelsrechtliche Jahresergebnis nach Abzug aller betrieblichen Ausgaben und Steuern von den Einnahmen. Zu den Steuern gehören die Steuern, welche die GmbH als Steuerschuldnerin schuldet, wie GewSt und KSt.

Der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag der GuV wird in der Bilanz auf der Passivseite unter Eigenkapital ausgewiesen (§ 266 Abs. 3 HGB@).


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Dokument-Nr. 000201 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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