Beginn
Rz. 4
Die Kaufmannseigenschaft beginnt mit dem Betrieb eines Handelsgewerbes (
§ 1 Abs. 1 HGB@).
Eine Eintragung ins Handelsregister ist beim Istkaufmann nicht erforderlich.
Für den Start/Beginn eines Betriebs ist ein erstes Auftreten nach Außen erforderlich, z.B. Anmieten von Betriebsräumen. Ist ein Gewerbebetrieb zu diesem Zeitpunkt so groß, dass er eine kaufmännische Einrichtung erfordert, dann ist der Inhaber ein Kaufmann (Istkaufmann).
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