jura-basic (juristische Personen Haftung) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Personen (Juristische Personen)

Haftung

Rz. 8

a) Für die Verbindlichkeiten einer juristische Personen haftet den Gläubigern nur das Vermögen der juristische Personen. Es gibt nur eine Haftungsmasse für die Gläubiger.

Die Mitglieder einer juristischen Person können von den Gläubigern der juristischen Person nicht verklagt werden.

Bei einer Personengesellschaft ist das anders. Bei einer Personengesellschaft stehen die Personen im Vordergrund. Mindestens ein Mitglied einer Personengesellschaft haftet persönlich und unbeschränkt und kann von Gläubigern der Gesellschaft verklagt werden (siehe Personengesellschaft).

b) Die Gesellschafter einer juristischen Person haften begrenzt bis zur Höhe ihrer Einlagenverpflichtung. Mehr als die Einlage können die Mitglieder nicht verlieren. Eine unbeschränkte Haftung der Gesellschafter scheidet aus (anders bei der Personengesellschaft).


<< Rz. 7 || Rz. 9 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 00053 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...