Kapitalgesellschaft
Rz. 9
Bei einer Kapitalgesellschaft stehen das Kapital und die Kapitalmehrung im Vordergrund, z.B. bei einer GmbH, Aktiengesellschaft.
Eine Kapitalgesellschaft ist als juristische Person ausgestaltet (siehe
Kapitalgesellschaft).
Umgekehrt ist aber nicht jede juristische Person eine Kapitalgesellschaft, denn auch die Genossenschaft ist eine juristische Person. Bei einer Genossenschaft stehen aber nicht das Kapital und die Kapitalmehrung, sondern die Förderung (Unterstützung) der Mitglieder im Vordergrund (siehe
Genossenschaft)
<< Rz. 8 ||
Rz. 10 >>