Einleitung
Rz. 1
Der Bundesanzeiger ist eine Verkündungs- und Bekanntmachungsstelle.
Betreiber des Bundesanzeigers ist der Bundesanzeiger Verlag. Er wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben.
Der Bundesanzeiger erscheint sowohl in der Form des elektronischen Bundesanzeigers als auch derzeit zum Teil noch in der Printform (Papierausgabe).
Der Bundesanzeiger ist zuständig für
- amtlichen Veröffentlichungen (Verkündungen und Bekanntmachungen),
- gerichtliche, gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen (z.B Insolvenzverfahren, Gesellschaftsbekanntmachungen),
- Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.
Der Bundesanzeiger dient damit als wesentliche Informationsquelle (Plattform) für den Rechts- und Wirtschaftverkehr.
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