Gemeinschaftspraxis
Rz. 3
Die Gemeinschaftspraxis ist ein wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenschluss von Personen zur gemeinsamen Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit (Gemeinschaftspraxis von Rechtsanwälten oder Ärzten). Die Freiberufler führen die Praxis gemeinschaftlich.
Der Gesellschaftszweck geht über die bloße gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Geräten und die gemeinsame Beschäftigung von Personal hinaus. Die Freiberufler üben die berufliche Tätigkeit gemeinsam aus. Es wird eine einheitliche Kundenkarteikarte (Patientenkarteigeführt, Mandantenkartei) geführt. Im Innenverhältnis liegt daher eine
GbR vor.
Nach außen, gegenüber den Kunden (Patienten, Mandanten), treten die zusammengeschlossenen Personen als wirtschaftliche Einheit mit einem gemeinsamen Namen auf. Der Kunde schließt den Vertrag mit allen Personen der Praxis. Im Außenverhältnis, gegenüber dem Kunden, liegt daher ebenfalls eine GbR vor.
Von der Gemeinschaftspraxis ist die Praxisgemeinschaft zu trennen.
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