Firma
Rz. 18
Die
Firma ist der Name des Kaufmanns (
§ 17 HGB@). Das Kaufmannsrecht ist nicht nur auf natürliche Personen, sondern auch auf Handelsgesellschaften anwendbar. Die GmbH gilt als
Handelsgesellschaft (
§ 13 GmbHG@) und ist daher als juristische Person ein
Kaufmann.
Die Firmenbezeichnung der GmbH kann entweder Sachfirma, Personenfirma oder Fantasiefirma sein. Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. Dies gilt auch, wenn sie nach
§ 22 HGB@ fortgeführt wird (
§ 4 GmbHG@).
Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Firma durch das Gericht sind die Grundsätze der Firmenwahrheit zu berücksichtigen. Insbesondere ist
§ 18 ff. HGB@ zu beachten.
Die Firma ist der Name der GmbH, unter dem sie im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt.
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