Gewerbe
Rz. 16
Nach
§ 13 GmbHG@ gilt eine GmbH kraft Gesetz als eine Handelsgesellschaft (
§ 13 Abs. 3 GmbHG@), unabhängig ihrer Größe (Gewerbe oder Handelsgewerbe). Die GmbH gilt auch dann als eine Handelsgesellschaft, wenn sie kein
Handelsgewerbe betreibt. Möglich ist, dass die Gesellschaft ein Kleingewerbe oder kein Gewerbe betreibt.
Die GmbH ist Kaufmann, ohne dass sie ein Gewerbe betreibt (siehe Formkaufmann,
Rz.17).
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