Identifikationsnummer
Rz. 43
Wirtschaftlich Tätige, wie die GmbH, erhalten vom Finanzamt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sie beginnt mit den Buchstaben "DE". Jede Wirtschafts-Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden (
§ 139c Abs.1 AO@).
Die Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern, auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde. Die steuerpflichtige Person (z.B. juristische Person, wie die GmbH) muss nicht tätig werden. Sie erhält die Wirtschafts-Identifikationsnummer vom Finanzamt mitgeteilt.
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