Transparenzregister
Rz. 40
Das Transparenzregister ist ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über einen wirtschaftlich Berechtigten (§ 18 Abs. 1 GwG) von juristischen Personen des Privatrechts (wie GmbH, AG) und eingetragenen Personengesellschaften (wie OHG, KG).
Wirtschaftlich Berechtigter ist eine natürliche Person mit wesentlichen Kontrollrechten.
Wirtschaftlich Berechtigter ist
- die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person letztlich steht, oder
- die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird (§ 3 Abs. 1 GwG).
Wirtschaftlich Berechtigter bei einer juristischen Person ist eine natürliche Person, die mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise eine Kontrolle ausübt (§ 3 Abs. 2 GwG).
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