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GmbH (Allgemein)

Wegzugbesteuerung

Rz. 39

Möchte ein GmbH-Gesellschafter ins Ausland ziehen, dann ist das Außensteuergesetz (AStG) zu beachten. Der Wegzug kann einen fiktiven Veräußerungsgewinn in den GmbH-Anteilen des wegziehenden Gesellschafters auslösen.

Auf den wegziehenden Gesellschafter ist § 17 EStG@ (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften) anzuwenden, auch wenn er seine Anteile nicht verkauft. An die Stelle des Veräußerungsgewinns tritt der gemeine Wert (§ 6 Abs. 1 AStG@). Der gemeines Wert bestimmt sich nach dem Bewertungsgesetz (§ 9 Abs. 2 BewG@, der nach § 1 BewG@ für alle Steuergesetze gilt).

Zur Ermittlung des Ertragswerts ist der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag mit dem Kapitalisierungsfaktor (§ 203) zu multiplizieren (§ 200 BewG@). Der Jahresertrag ist der Durchschnittsertrag der lertzten 3 Jahre (§ 201 BewG@). Der Kapitalisierungsfaktor beträgt 13,75 (§ 203 BewG@).


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Dokument-Nr. 000562 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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