Geschäftsführer
Rz. 10
Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Sind mehrere Gesellschafter bestellt, sind alle Geschäftsführer grundsätzlich nur gemeinschaftlich zur Vertretung der GmbH befugt (
§ 35 GmbHG@).
Die Bestellung der Geschäftsführer ist zu jeder Zeit widerruflich, unbeschadet bestehender Verträge (
§ 38 GmbHG@).
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