Handelsgesellschaft
Rz. 13
Eine Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt (
Handelsgesellschaft). Eine Gesellschaft ohne Handelsgewerbe, ist keine Handelsgesellschaft, es sei dann, dass der Gesetzgeber etwas anderes regelt.
Nach
§ 13 GmbHG@ gilt eine GmbH kraft Gesetz als eine Handelsgesellschaft (
§ 13 Abs. 3 GmbHG@), unabhängig ihrer Größe (Gewerbe oder Handelsgewerbe). Die GmbH gilt auch dann als eine Handelsgesellschaft, wenn sie kein
Handelsgewerbe betreibt.
Auf eine Handelsgesellschaft sind die in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften anzuwenden (
§ 6 Abs. 1 HGB@). Dadurch wird die Handelsgesellschaft auch als Kaufmann bezeichnet.
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